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In §23 des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sind
die an die Stadt Dortmund zu zahlenden Elternbeiträge geregelt.
Diese richten sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen, wobei die
gebuchten Betreuungszeiten und das Alter der Kinder berücksichtigt
werden.

Folgender Tabelle können Sie die Höhe der gesetzlichen
Beiträge entnehmen (Stand 1.8.2015):

Bruttojahreseinkommen
Elternbeiträge
bis 45 Std.
wöchentlich
über 3 Jahre
bis 45 Std.
wöchentlich
unter 3 Jahre
bis
18.000,00 €
0,00
0,00
bis
21.000,00 €
39,25
98,65
bis
24.000,00 €
45,61
105,02
bis
30.000,00 €
59,40
118,81
bis
36.000,00 €
76,38
135,78
bis
42.000,00 €
98,65
158,06
bis
48.000,00 €
121,99
181,40
bis
54.000,00 €
154,88
214,28
bis
60.000,00 €
186,70
246,11
bis
70.000,00 €
219,59
278,99
bis
80.000,00 €
251,41
310,81
bis
90.000,00 €
283,23
342,64
bis
100.000,00 €
315,06
374,46
bis
125.000,00 €
368,10
427,50
bis
150.000,00 €
421,14
480,54
über
150.000,00 €
474,18
533,58


Die Villa Kunterbunt e.V. ist eine Elterninitiative und ist von der
Stadt Dortmund als armer Träger anerkannt. Dies bedeutet, dass die Betriebskosten unserer Einrichtung zu 96% aus öffentlichen Mitteln der Stadt bezuschußt werden. Die fehlenden 4% hat der Träger zu übernehmen. Der Trägeranteil beträgt zur Zeit 46,- € monatlich. Bei Aufnahme des Kindes werden die Eltern Vereinsmitglieder.
Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt 1,- € pro Elternteil.
Für das warme Mittagessen wird eine Kostenpauschale von 50,- € monatlich erhoben.

Zusätzlich zu den einkommensabhängigen Elternbeiträgen, die direkt
an die Stadt Dortmund gezahlt werden, entfallen also monatlich 98,- €
Betreuungs- und Verpflegungskosten, die direkt an die Kindertagestätte
Villa Kunterbunt e.V. entrichtet werden.

 

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